Erwerb und Veräußerung von Aktien der KEBT AG

Innerhalb der KEBT AG ist durch die Aktionäre ein direkter Aktienzu- bzw. -verkauf zu einem Wert von 243,40 Euro/KEBT-Aktie (Wertermittlung zum Stichtag 01. April 2017) möglich. 

Gern helfen wir Ihnen einen passenden Zu- oder Verkäufer zu finden.

Um alles Erforderliche für die Abwicklung des Zu- und Verkaufes vornehmen zu können, werden die jeweiligen Beschlüsse und Beauftragungsformulare zum Handlungsbevollmächtigten sowie vom Erwerber eine Genehmigung/zur Kenntnisnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde benötigt.

Nach Vorlage dieser Unterlagen wird durch die KDGT ein Aktienübertragungsvertrag vorbereitet, welcher den beteiligten Kommunen im Entwurf zur Prüfung zugeht.

Nach Gegenzeichnung des Vertrages durch die Bevollmächtigten erfolgt die formale Zustimmung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand der KEBT AG in der nächsten Aufsichtsratssitzung und die Änderung im Aktionärsbuch der KEBT AG.