Verbandsausschuss des KET
Der Verbandsausschuss des KET besteht gemäß § 9 Absatz 1 seiner Satzung aus einem Verbandsvorsitzenden, seiner Stellvertreter und neun weiteren Mitgliedern.
Der Verbandsausschuss des KET besteht gemäß § 9 Absatz 1 seiner Satzung aus einem Verbandsvorsitzenden, seiner Stellvertreter und neun weiteren Mitgliedern.