Berechnungsgrundlage für die Statistik

Für die jährliche Statistik bei der die prozentualen Stimmrechtsanteile des KET sowie die Kapitalanteil der KEBT AG abgefordert werden, stellen wir Ihnen hier eine Excel-Datei mit der entsprechenden Berechnungsgrundlage zum Download zu Verfügung.

Da der KET seit dem 01. Januar 2016 seine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung führt, kann kein Eigenkapital mehr als Berechnungsgrundlage für den geldwerten Anteil ausgewiesen werden. Es kann lediglich noch der prozentuale Anteil am KET anhand der Mitgliedsrechte ermittelt werden.