Beschlüsse der 23. Verbandsversammlung des Kommunalen Energiezweck-verbandes - KET - vom 20. August 2026


Beschluss Nr. 1/2026

Genehmigung der Niederschrift der 22. Verbandsversammlung vom 21. August 2025

Die Verbandsversammlung genehmigt unter TOP 2 die als Anlage 1 „Niederschrift der 22. Verbandsversammlung vom 21. August 2025“ beigefügte Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des KET.


Beschluss Nr. 2/2026

Beschlussfassungen hinsichtlich der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung beschließt den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG am 31. August 2026 folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 75.760.974,38 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5,05 Euro pro dividendenberechtigte Stückaktie der Aktiengattung A (A-Aktien)

9.571.845,75 Euro

Einstellung in andere Gewinnrücklagen (gemäß § 272 Abs. 3 HGB)

30.000.000,00 Euro

Gewinnvortrag

36.189.128,63 Euro

Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 22. September 2026 erfolgen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind.“

 

Beschluss Nr. 3/2026

Beschlussfassungen hinsichtlich der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung beschließt den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG am 31. August 2026 folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Stefan Reindl als Mitglied des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) Entlastung zu erteilen.“

 

Beschluss Nr. 4/2026

Beschlussfassungen hinsichtlich der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung beschließt den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG am 31. August 2026 folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der KEBT AG für das Geschäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) Entlastung zu erteilen.“

 

Beschluss Nr. 5/2025

Beschlussfassungen hinsichtlich der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026)

Die Verbandsversammlung beschließt, den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG am 31. August 2026 folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Der Aufsichtsrat empfiehlt der Hauptversammlung, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026) der KEBT AG die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken.“

 

Beschluss Nr. 6/2026

Beschlussfassungen hinsichtlich der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur teilweisen Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Wahrung des Bezugsrechts

Die Verbandsversammlung beschließt, den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der ordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG am 31. August 2026 folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„a.  Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, dem Vorstand der KEBT AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu ermächtigen, von den 127.033 eigenen KEBT-A-Aktien bis zu 77.000 Aktien zu veräußern, sodass mindestens 50.033 eigene KEBT-A-Aktien bei der Gesellschaft verbleiben. Der auf die zu veräußernden Aktien entfallende Anteil am Grundkapital, zusammen mit sonstigen von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, überschreitet den gesetzlichen Höchstanteil von zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht.

b. Diese Ermächtigung wird am 01. September 2026 wirksam und gilt bis zum Ablauf des 31. August 2031.

c. Die Veräußerung der eigenen Aktien erfolgt unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der KEBT AG (§ 186 Abs. 1 AktG).

d. Im Zusammenhang mit der vorstehend beschriebenen Veräußerung eigener Aktien wird der Vorstand ermächtigt, die notwendigen Änderungen des Aktienregisters vorzunehmen.

e. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Veräußerungsgeschäfts, insbesondere den Veräußerungspreis, die Bezugsfrist sowie die weiteren Bedingungen des Bezugsangebots."

 

Beschluss Nr. 7/2026

Beschlussfassungen zur Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)

Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung beschließt den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)  folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) mit einer Bilanzsumme von 47.005.746,23 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 482.689,69 Euro festzustellen.“

 

Beschluss Nr. 8/2026

Beschlussfassungen zur Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung beschließt, den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) beträgt 482.689,69 Euro. Die Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH beschließt, dem Vortrag des Jahresfehlbetrages 2025 in Höhe von 482.689,69 Euro zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 1.011.060,82 Euro auf neue Rechnung zuzustimmen.“

 

Beschluss Nr. 9/2026

Beschlussfassungen zur Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung beschließt den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)  folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Die Gesellschafterversammlung beschließt, der Geschäftsführung der TGG, Herrn Dirk Erbstößer, für das Geschäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) Entlastung zu erteilen.“

 

Beschluss Nr. 10/2026

Beschlussfassungen zur Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung beschließt den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)  folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Die Gesellschafterversammlung beschließt, dem Aufsichtsrat der TGG für das Geschäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) Entlastung zu erteilen.“

 

Beschluss Nr. 11/2026

Beschlussfassungen zur Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)

Beschlussfassung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026)

Die Verbandsversammlung beschließt den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)  folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Die Gesellschafterversammlung beschließt, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Jahresabschlussprüfer der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2026 (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken. Die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses soll nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden, mit Ausnahme der Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung im Sinne der §§ 289b bis 289e des Handelsgesetzbuches (Nachhaltigkeitsberichtserstattung).“

 

Beschluss Nr. 12/2026

Beschlussfassungen zur Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)

Beschlussfassung zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Verbandsversammlung beschließt, den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Die Gesellschafterversammlung beschließt, folgende Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates der TGG zu wählen:

  • Herrn Hendrik Blose, Bürgermeister der Gemeinde Buttstädt
  • Frau Birte Kalmring-Schlott, Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
  • Herrn Dr. Nico Grove, Leiter des Instituts für Infrastrukturökonomie und Management in München
  • Herrn Paul Jäpel, Geschäftsführer der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
  • Herrn Jens Kramer, Bürgermeister der Stadt Blankenhain
  • Herrn Marius Müller, Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
  • Frau Stefanie Preikschat, Geschäftsführerin der Kommunalen Dienstleistungs-Gesellschaft
  • Thüringen mbH (KDGT)
  • Herrn Jörg Reichl, Bürgermeister der Stadt Rudolstadt
  • Herrn Marco Seidel, Bürgermeister der Stadt Tanna

Die vorgenannten Mitglieder des Aufsichtsrates werden zum 01. September 2026 bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung gewählt, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.“


Beschluss Nr. 13/2026

Beschlussfassungen zur Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG)

Beschlussfassung zur Einzahlung in die Kapitalrücklage

Die Verbandsversammlung beschließt, den Vertreter des KET (Verbandsvorsitzender bzw. seine Stellvertreter) zu bevollmächtigen, auf der Gesellschafterversammlung der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) folgendem Beschlussantrag zuzustimmen:

„Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Einzahlung der Gesellschafter in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von insgesamt 5.000.000 Euro zeitnah zu veranlassen. Dabei entfallen gemäß der Beteiligungsquote auf den KET 4.000.000 Euro und auf die KEBT AG 1.000.000 Euro.“

 

Beschluss Nr. 14/2026

Beschlussfassung über die Annahme der weiteren Übertragungen der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien

Die Verbandsversammlung beschließt, den Anträgen auf Annahme der Aufgabenübertragung der Gemeinden und Städte zur Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zuzustimmen und sie in die Anlage 3 zur Verbandssatzung des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET) aufzunehmen.

 

Beschluss Nr. 15/2026

Beschlussfassung über den Abschluss von Zweckvereinbarungen zur Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien

Die Verbandsversammlung beschließt, den Verbandsvorsitzenden zu ermächtigen, mit den nachfolgenden Gemeinden eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien abzuschließen:

Gemeinde/Stadt

Landkreis

An der Schmücke

Kyffhäuserkreis

Bad Frankenhausen

Kyffhäuserkreis

Empfertshausen

Wartburgkreis

Etzleben

Kyffhäuserkreis

Göpfersdorf

Altenburger Land

Heyersdorf

Altenburger Land

Langenleuba-Niederhain

Altenburger Land

Nobitz

Altenburger Land

Oberheldrungen

Kyffhäuserkreis

Oechsen

Wartburgkreis

Schmeheim

Hildburghausen

Schweickershausen

Hildburghausen

Steinbach

Eichsfeld

Weilar

Wartburgkreis

 

Beschluss Nr. 16/2026

Beschlussfassung über die 16. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung

Die Verbandsversammlung beschließt, der 16. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (Anlage 4 der Sitzungsunterlagen) auf Grundlage der Anträge auf Annahme der Aufgabenübertragung der Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der in der neuen Fassung der Anlage 3 zur Verbandssatzung aufgeführten Gemeinden und Städte zuzustimmen.


Beschluss Nr. 17/2026

Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung des KET zum 31. Dezember 2023 und Verwendung des Jahresergebnisses

Die Verbandsversammlung beschließt, die Jahresrechnung des KET zum 31. Dezember 2023 mit einer Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt in Höhe von 10.397.572,38 Euro sowie einer Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 25.346.553,54 Euro festzustellen.

 

Beschluss Nr. 18/2026

Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2023

Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsitzenden des KET im Haushaltsjahr 2023, Herrn Frank Schmidt, Auma-Weidatal, für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss Nr. 19a/2026 und 19b/2026

Beschlussfassung über die Entlastung der beiden stellvertretenden Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2023

Die Verbandsversammlung beschließt, den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden im Haushaltsjahr 2023

a) Herrn Thomas Weigelt, Bad Lobenstein,

b) Herrn Marco Seidel, Tanna,

für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.


Beschluss Nr. 20/2026

Beschlussfassung für die Bestellung eines Rechnungsprüfers für die Jahresrechnung des KET zum 31. Dezember 2025

Die Verbandsversammlung beschließt, das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen als Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung des KET zum 31. Dezember 2025 zu bestellen.

 

Beschluss Nr. 21/2026

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2027

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2027.

 

Beschluss Nr. 22/2026

Beschlussfassung über den Finanzplan 2026-2030

Die Verbandsversammlung beschließt den Finanzplan 2026 - 2030 des KET.


Beschluss Nr. 23/2026

Beschlussfassung zur Gewinnausschüttung an die Kommunen des KET

Die Verbandsversammlung beschließt, die durch die KEBT AG ausgezahlte Nettodividende in Höhe von 4,25 Euro je eingelegter KEBT A-Aktie an die Mitglieder des KET weiterzuleiten. Die Auszahlung an die Mitglieder des KET soll am 23. September 2026 erfolgen.

 

Erfurt, 28. August 2026

Bürgermeister Marco Seidel
Verbandsvorsitzender