Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der KEBT AG
der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft
- KEBT AG -
mit Sitz in Erfurt
am 31. August 2026, 14.00 Uhr,
im Audimax des N3-Gebäudes
auf dem Campus der TEAG Thüringer Energie AG,
Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht über den Geschäftsverlauf
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KEBT AG, des gebilligten Konzernabschlusses (HGB), des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Ge-
schäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025)
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 75.760.974,38 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5,05 Euro pro dividendenberechtigte Stückaktie der Aktiengattung A (A-Aktien) | 9.571.845,75 Euro |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen (gemäß § 272 Abs. 3 HGB) | 30.000.000,00 Euro |
Gewinnvortrag | 36.189.128,63 Euro |
Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 22. September 2026 erfolgen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Stefan Reindl als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Ge- schäftsjahr 2026 (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026)
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur teilweisen Veräußerung eigener Aktien ge- mäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Wahrung des Bezugsrechts
a) Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, dem Vorstand der KEBT AG gemäß
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu ermächtigen, von den 127.033 ei- genen KEBT-A-Aktien bis zu 77.000 Aktien zu veräußern, sodass mindestens 50.033 eigene KEBT-A-Aktien bei der Gesellschaft verbleiben. Der auf die zu veräußernden Aktien entfallende Anteil am Grundkapital, zu- sammen mit sonstigen von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, überschreitet den gesetzlichen Höchstanteil von zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht.
b) Diese Ermächtigung wird am 01. September 2026 wirksam und gilt bis zum Ablauf des 31. August 2031.
c) Die Veräußerung der eigenen Aktien erfolgt unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der KEBT AG (§ 186 Abs. 1 AktG).
d) Im Zusammenhang mit der vorstehend beschriebenen Veräußerung eigener Aktien wird der Vorstand er- mächtigt, die notwendigen Änderungen des Aktienregisters vorzunehmen.
e) Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Veräußerungsge- schäfts, insbesondere den Veräußerungspreis, die Bezugsfrist sowie die weiteren Bedingungen des Bezugsangebots.
Erfurt, im Juli 2026
Der Vorstand