Beteiligungsbericht über die Beteiligung an der KEBT AG

Gemäß § 75 a ThürKO sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, über ihre Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser Beteiligungsbericht ist jährlich bis zum 30. September zu erstellen und dem Gemeinderat sowie der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes gilt für die unmittelbare Beteiligung an der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft (KEBT) und aufgrund der Modellpflege auch am KEBT-Konzern. Bestandteil des KEBT-Konzerns ist zwar auch die mittelbare Beteiligung an der TEAG Thüringer Energie AG (TEAG); allerdings hat das Thüringer Landesverwaltungsamt angeregt, dass die mittelbare Beteiligung an der TEAG ebenfalls separat aufgeführt werden soll. Weiterhin enthält der Beteiligungsbericht auch die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG).

Der Muster-Beteiligungsbericht für die Gemeinden und Städte beinhaltet die aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen.