Vorstand der KEBT AG

Der Vorstand der KEBT AG besteht gemäß § 5 Absatz 1 der Satzung der KEBT AG aus einer oder mehreren Personen und wird vom Aufsichtsrat bestellt.

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Aufsichtsrat der KEBT AG

Die KEBT AG hat einen Aufsichtsrat, der gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der KEBT AG aus sieben Mitgliedern besteht.

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