Beteiligungsbericht über die Beteiligungen des KET

Gemäß § 75 a ThürKO sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, über ihre Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. 

Der KET ist gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit weder ein Unternehmen i. S. d. Kommunalunternehmensrechts, noch in seiner Rechtsform dem Privatrecht zuzuordnen. Von Seiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wurde uns im Jahr 2017 mitgeteilt, dass für Kommunen, die Anteile am KET halten, keine gesetzliche Verpflichtung besteht, für die Beteiligung am Zweckverband einen Beteiligungsbericht gemäß § 75 a ThürKO zu erstellen.