Geförderter Breitbandausbau als Mitglied im Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)


Damit die TGG den Breitbandausbau für die Kommune übernehmen kann, bedarf es einer Aufgabenübertragung über KET/KEBT AG an die TGG. Hierfür ist ein Beschluss im Stadt-/Gemeinderat zu fassen. Der Beschluss muss passend zur Zugehörigkeit einer Kommune zum Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) oder zur Energiebeteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) oder einer Zugehörigkeit zu KET und KEBT AG oder keinem vom beiden gefasst werden. 

Wenn Ihre Kommune Mitglied des KET ist, dann verwenden Sie bitte nachfolgende Muster-Beschlussvorlage sowie auch den Musterantrag auf Aufgabenübernahme:

Ist Ihre Kommune  kein Mitglied im Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) und kein Aktionär der KEBT AG können Sie nachfolgende Muster verwenden: