Geförderter Breitbandausbau als Aktionär der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen (KEBT AG)
Damit die TGG den Breitbandausbau für die Kommune übernehmen kann, bedarf es einer Aufgabenübertragung über KET/KEBT AG an die TGG. Hierfür ist ein Beschluss im Stadt-/Gemeinderat zu fassen. Der Beschluss muss passend zur Zugehörigkeit einer Kommune zum Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) oder zur Energiebeteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) oder einer Zugehörigkeit zu KET und KEBT AG oder keinem vom beiden gefasst werden.
Wenn Ihre Kommune Aktionär der KEBT AG ist, verwenden Sie bitte nachfolgende Muster-Beschlussvorlage:
Ist Ihre Kommune kein Aktionär der KEBT AG und kein Mitglied im Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) können Sie nachfolgende Muster verwenden: